
Wo müssen Gesuche eingereicht werden?
In- oder Auslandgesuch?
Wo müssen im Kanton St.Gallen Gesuche für eine Ausländerbewilligung eingereicht
werden?
Sofern sich die ausländische Person noch im Ausland befindet, kann der Gesuchsteller das Gesuch direkt beim Migrationsamt einreichen. Befindet sich die ausländische Person bereits in der Schweiz, sind die Einwohnerämter der jeweiligen Wohngemeinde für die Entgegennahme sämtlicher Gesuche zuständig.
Verantwortlich für den Inhalt
Migrationsamt
| Adresse: | St.Leonhard-Strasse 40 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 58 229 31 11 / +41 58 229 46 08 |