
Vorgehen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz?
Ich möchte in die Schweiz übersiedeln und dabei Wohneigentum erwerben. Welches Vorgehen empfehlen Sie?
Unter gewissen Umständen kann der Erwerb von Immobilien von ausländischen Personen in der Schweiz bewilligungspflichtig sein. Bitte klären Sie in einem ersten Schritt mit der zuständigen Behörde (Grundbuchamt auf der betreffenden Gemeinde bzw. Grundbuchinspektorat Telefon +41 58 229 3737) die notwendigen Voraussetzungen. In einem zweiten Schritt können Sie dann die bewilligungstechnischen Fragen mit dem Migrationsamt in Angriff nehmen und klären.
Linktipp: Es existiert ein detailliertes Merkblatt neues Fenster (PDF) zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, inkl. der rechtlichen Grundlagen.
Verantwortlich für den Inhalt
Migrationsamt
| Adresse: | St.Leonhard-Strasse 40 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 58 229 31 11 / +41 58 229 46 08 |