
Adressen, Organigramm,
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Aktuelle Mitteilungen des Ausländeramtes
Erweiterung Freizügigkeitsabkommen auf Bulgarien und Rumänien
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien tritt am 01. Juni 2009 in Kraft. Die Merkblätter und Formulare des Ausländeramts wurden angepasst.
Gesuchsformulare Ausländeramt erneuert
Die Gesuchsformulare A und B des Ausländeramtes wurden erneuert. Bei Neueinreisen werden zusätzliche Angaben erfragt, die für die Ausstellung der neuen AHV-Nummer notwendig sind. Ebenfalls kann bei Verlängerungen sofern vorhanden auch die neue AHV-Nummer angegeben werden. Die Formularsätze A und B wurden an diese neuen Datenfelder angepasst. Sie finden die Formulare auf der Website des Ausländeramtes im Format PDF.
Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen und Dublin seit 12. Dezember 2008 in Kraft
Der Gemischte Ausschuss des sog. JAI-Rates (Justiz- und Innenministerrat) hat am 27. November 2008 in Brüssel entschieden, dass die Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen und Dublin am Freitag, 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt werden.
- Schengen-Visa: Seit dem 12. Dezember 2008 werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert und durch die zuständigen Behörden ausgestellt.
- Neuer Ausländerausweis: Der neue Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige (L, B, C-Bewilligung) wird seit dem 15. Dezember 2008 ausgestellt.
Beachten Sie zum neuen Ausländerausweis auch das aktuelle Merkblatt des Ausländeramtes. Weitere Informationen wird auch das Bundesamt für Migration neues Fensterim Internet aufschalten. Gemeinden des Kantons St.Gallen finden die notwendigen Unterlagen, Scanformulare sowie Infoblatt Schengen-Visum im Intranet neues Fenster.
St.Galler Leitfaden betreffend "Häusliche Gewalt im Rahmen der Migrationspolitik"
Der St.Galler Leitfaden soll den Opfern von häuslicher Gewalt und Zwangsehen, wenn möglich, die freie Wahl in Bezug auf die Fortsetzung der Ehe belassen ohne mit dem Erlass fremdenpolizeilicher Massnahmen rechnen zu müssen.
Der Leitfaden gibt Aufschluss über Zuständigkeiten, beteiligte Stellen und Vorgehen.
| Leitfaden Häusliche Gewalt (47 kb, PDF) | 22.08.2008 |
Neues Ausländergesetz
Am 1.1.2008 ist das neue Ausländergesetz (AuG, SR 142.20 neues Fenster) sowie die Verordnungen dazu in Kraft getreten. Die Änderungen an den Aufenthaltsregelungen und beim Familiennachzug betreffen in der Regel nur Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA. Das Ausländeramt hat die Merkblätter entsprechend angepasst.
Wichtigste Neuerungen im Überblick:
# Mit B-Bewilligung sind neu Stellenwechsel (unselbständige Erwerbstätigkeit) nicht mehr bewilligungspflichtig.
# Personen die im Familiennachzug eine B-Bewilligung erhalten haben, können ohne vorgängige Bewilligung eine Stelle antreten (unselbständige Erwerbstätigkeit).
# Beim Familiennachzug gelten neu gesetzliche Fristen neues Fenster.
Informationsveranstaltung rund ums Ausländer- und Asylrecht
| Folien - Informationsveranstaltung - Ausländer- und Asylrecht (130 kb, PDF) | 13.06.2007 |
Ende der Übergangsfristen für EU-17/EFTA per 1. Juni 2007
Am 1. Juni 2007, genau fünf Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, wird die Begrenzung der Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige von EU-15-/EFTA-Mitgliedsstaaten sowie von Zypern und Malta (EU-17/EFTA) aufgehoben. Ferner wird für Grenzgänger aus diesen Staaten das Erfordernis der Grenzzone aufgehoben.
Staatsangehörige der am 1. Mai 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten (EU-8) bleiben weiterhin der Übergangsregelung unterstellt.
Weitere Infos beim Bundesamt für Migration neues Fenster. Die Merkblätter des Ausländeramtes für unselbständige Erwerbstätigkeit EU17/EFTA sowie selbständige Erwerbstätigkeit EU/EFTA sind ab sofort in aktueller Version verfügbar.
Betreffend der Angehörigen der neuesten beiden EU-Mitgliedstaaten (1.1.2007) Bulgarien und Rumänien ändert sich an der Zulassung in der Schweiz vorerst nichts. Der Bundesrat hat erst kürzlich das Verhandlungsmandat zur Personenfreizügigkeit in Konsultation neues Fenster geschickt.
Verantwortlich für den Inhalt
Ausländeramt des Kantons St.Gallen
| Adresse: | St.Leonhard-Strasse 40 |
|---|---|
| PLZ/Ort: | CH-9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 71 229 31 11 / +41 71 229 46 08 |
