Flüchtlinge

Alter Mann mit Kind

Asylsuchende, die nachweislich in ihrem Heimatstaat oder im Land, wo sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt werden, erhalten in der Schweiz den Status eines anerkannten Flüchtlings und damit ein definitives Bleiberecht.

 

Für die Betreuung und Unterbringung der im Kanton wohnhaften anerkannten Flüchtlinge sind die Gemeinden zuständig. Weitere Informationen sind beim Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte ersichtlich. Gemäss der Asylgesetzgebung ist die Betreuungsdauer auf maximal fünf Jahre nach der Einreise in die Schweiz festgelegt.