
Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ)
Aufgaben der Empfangszentren des Bundesamtes für Migration (BFM)
Unabhängig von der Art der Einreise müssen sich alle Asylsuchenden bei einem der fünf Empfangs- und Verfahrenszentren in Chiasso, Genf, Basel, Vallorbe, Altstätten oder Kreuzlingen melden. Dort beginnt das Asylverfahren mit der erkennungsdienstlichen Behandlung, Registrierung und einer ersten kurzen Befragung zu den Asylgründen. Der Aufenthalt in einem Empfangszentrum kann bis zu 90 Tage dauern.
Anschliessend werden die Asylsuchenden einem Kanton zur weiteren Betreuung zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nach einem bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel. Der Kanton St.Gallen muss sechs Prozent aller Asylsuchenden aufnehmen.
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