Asylwesen

 
 

Flüchtlinge

Menschen auf der Flucht

Grundlage der schweizerischen Asylpolitik ist das Asylgesetz. Es baut auf der Genfer Flüchtlingskonvention auf. Diese entstand aus Betroffenheit über die Verfolgung von Minderheiten während des zweiten Weltkrieges. Einzelpersonen und ethnische Gruppen sollen gegen politische Unterdrückung, Gewalt und Rassismus geschützt werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert, wer als Flüchtling gilt und deshalb den Schutz der Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Schweiz gehört, in Anspruch nehmen darf.

 

Für das Asylverfahren und dessen Vollzug inkl. eine menschenwürdige Betreuung und Unterbringung ist das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement SJD (Ausländeramt) zuständig. Im Asylverfahren wird festgestellt, wer von den in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundesamtes für Migration neueintreffenden Asylsuchenden Anspruch auf Schutz hat.

 

     

Verantwortlich für den Inhalt

Ausländeramt des Kantons St.Gallen

Adresse: St.Leonhard-Strasse 40
PLZ/Ort: CH-9001 St.Gallen
Telefon/Fax: +41 71 229 31 11 / +41 71 229 46 08

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