
Beglaubigungen und Legalisationen
Was ist eine Legalisation oder Beglaubigung?
Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift sowie Siegel oder Stempel unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist.
Was sind die Voraussetzungen zur Beglaubigung durch die Staatskanzlei?
Die Staatskanzlei beglaubigt Originale, Kopien und Übersetzungen, die mit Originalstempel oder Siegel und der Unterschrift einer berechtigten Person versehen sind. Diese muss im Kanton St.Gallen zur Beglaubigung ermächtigt sein, ausserkantonale Beglaubigungen können nicht berücksichtigt werden (Liste Adressen Staatskanzleien der Schweiz). Mit der Beglaubigung bestätigt die Staatskanzlei nur die Echtheit der Unterschrift, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts des Dokumentes.
Welche Unterschriften können beglaubigt werden?
- Gemeindebehörden
- Zivilstandsämter neues Fenster
- Amtsnotariate neues Fenster
- Handelsregisteramt neues Fenster
- Industrie- und Handelskammer neues Fenster
- Rechtsanwälte neues Fenster
- Kantonale Gerichte neues Fenster
WICHTIG: Bitte teilen Sie uns immer mit, für welches Land Ihr Dokument ist, damit wir es korrekt beglaubigen können.
Verordnung über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung
Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Legalisation?
Apostillen
Für Staaten, die dem "Haager Abkommen" beigetreten sind, wird die Beglaubigung mittels einer Apostille vorgenommen. Diese Dokumente müssen nicht mehr dem Konsulat vorgelegt werden. Die Apostillen werden in folgenden Sprachen ausgestellt: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch und Russisch.
Ob Ihr Land das Übereinkommen von Den Haag unterzeichnet hat, ersehen Sie aus der Apostillenliste.
Legalisationen
Sollte das Empfängerland nicht dem Haager Abkommen unterstehen, empfehlen wir eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Vertretung des Landes in der Schweiz neues Fenster, um den weiteren Ablauf der Legalisation zu erfahren. Meist ist eine konsularische Überbeglaubigung nötig.
Was kostet dieser Dienst?
Legalisation Fr. 20.00 (plus Versandspesen)
Apostille Fr. 30.00 (plus Versandspesen)
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich vorbei. Unser Schalter ist geöffnet von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Beglaubigungen und Legalisationen: Willy Läubli
| Adresse: |
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen |
|---|---|
| Telefon: | +41 (0)58 229 32 58 |
| Fax: | +41 (0)58 229 26 06 |