
Arbeitszeugnisse erstellen
Das Arbeitszeugnis befindet sich an der Schnittstelle zwischen den Arbeitsverhältnissen. Es soll die vergangene Leistung und das Verhalten richtig darstellen und eine tragfähige Basis für die Eignungsbeurteilung zukünftiger Funktionen bilden. Daher ist es für die Arbeitnehmerseite ebenso wichtig wie für die Arbeitgeberseite.
Beim Ausstellen von Arbeitszeugnissen stehen die Vorgesetzten in der Mitte und müssen den bisherigen Angestellten ebenso gerecht werden wie den zukünftigen Arbeitgeberinnen.
Dieser Kurstag hat das Ziel, die Teilnehmenden diesem hohen Anspruch in Kürze möglichst nahezubringen. Dabei frischen Sie die theoretischen Grundlagen auf und setzen sich mit zeitgemässen Formulierungen auseinander. Im Anschluss an den theoretischen Teil haben Sie die Möglichkeit, Zeugnisse nicht nur zu interpretieren, sondern auch selbst zu erstellen und zu diskutieren. Sie können auch eigene Beispiele zur Diskussion stellen.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Welche Grundsätze müssen wir beachten?
- Der Unterschied zwischen Arbeitsbestätigung, Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis
- Was dient uns als Grundlage zur Erstellung der Arbeitszeugnisse?
- Welche Angaben muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
- Wie soll das Arbeitszeugnis aufgebaut und formuliert sein?
- Gibt es einen Geheimcode?
- Ausgewählte Gerichtsentscheide
- Zusammenhang zwischen Zeugnis und Referenzauskunft
- Praktische Interpretations- und Formulierungsübungen
Zielgruppe
Führungskräfte oder Mitarbeitende, die stellvertretend Arbeitszeugnisse verfassen.
ca. 12 Personen
Dauer
1 Tag, 08.15–16.45
Termin
AZE/3:
Di 24. April 2012
Bei entsprechender Nachfrage führen wir diesen Kurs ein weiteres Mal durch.
Ort
Finanzdepartement, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen, Konferenzraum, 6. Stock/DG
Leitung
Albert Brassel, dipl. Psychologe FH
Preis
Fr. 490.–