Daten und Fakten

Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs

Der öffentliche Regionalverkehr im Kanton St.Gallen ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und politischen Gemeinden. Die Finanzierung erfolgt nach den Bestimmungen des eidgenössischen Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101)und des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) sowie des kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz (EG zum EBG; GS 713.1). Nach dem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (GöV; sGS 710.5) werden kantonale Beiträge an Versuchsbetriebe, Tarifverbunde sowie an Investitionsvorhaben für Angebotsverbesserungen ausgerichtet. Kanton und Bund führen mit den Transportunternehmungen jährliche Offertverhandlungen durch und legen die Abgeltungs- summe für die ungedeckten Kosten (Vollkosten abzüglich Verkehrserträge) im voraus fest.

 

Die Summe der vereinbarten Abgeltungen für den öffentlichen Regionalverkehr im Kanton St.Gallen beläuft sich im Fahrplanjahr 2011 auf rund 118 Mio. Franken (ohne Tarifmassnahmen und Investitionsbeiträge). Der Bund beteiligt sich am Regionalverkehr mit 43.5 Mio.Franken.

Abgeltungen an den öffentlichen Regionalverkehr

Fahrplanjahr200620072008200920102011
Total101.4104.2108.4111.3116.1118.3
Anteil Bund57.658.342.342.443.843.5
Anteil Kanton St.Gallen21.322.442.143.546.347.5
Anteil Gemeinden22.523.524.025.426.027.3

Angaben und Kennzahlen über die öffentlichen Transportunternehmen

Angaben und Kennzahlen über die öffentlichen Transportunternehmen werden auf der Website des Bundesamtes für Statistik veröffentlicht.

Infobroschüren öffentlicher Verkehr

Der Kanton St.Gallen präsentierte erstmals im Herbst 2005 eine Informationsbroschüre über den öffentlichen Verkehr. Sie gibt umfassend Auskunft über die Entwicklung von Angebot, Nachfrage und Kosten des öffentlichen Verkehrs... > mehr