
Daten und Fakten
Finanzierung des öffentlichen Regionalverkehrs
Der öffentliche Regionalverkehr im Kanton St.Gallen ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und politischen Gemeinden. Die Finanzierung erfolgt nach den Bestimmungen des eidgenössischen Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) neues Fensterund des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) neues Fenster sowie des kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Eisenbahngesetz (EG zum EBG; GS 713.1) neues Fenster. Nach dem Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (GöV; sGS 710.5) neues Fenster werden kantonale Beiträge an Versuchsbetriebe, Tarifverbunde sowie an Investitionsvorhaben für Angebotsverbesserungen ausgerichtet. Kanton und Bund führen mit den Transportunternehmungen jährliche Offertverhandlungen durch und legen die Abgeltungs- summe für die ungedeckten Kosten (Vollkosten abzüglich Verkehrserträge) im voraus fest.
Die Summe der vereinbarten Abgeltungen für den öffentlichen Regionalverkehr im Kanton St.Gallen beläuft sich im Fahrplanjahr 2011 auf rund 118 Mio. Franken (ohne Tarifmassnahmen und Investitionsbeiträge). Der Bund beteiligt sich am Regionalverkehr mit 43.5 Mio.Franken.
Abgeltungen an den öffentlichen Regionalverkehr
| Fahrplanjahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Total | 101.4 | 104.2 | 108.4 | 111.3 | 116.1 | 118.3 |
| Anteil Bund | 57.6 | 58.3 | 42.3 | 42.4 | 43.8 | 43.5 |
| Anteil Kanton St.Gallen | 21.3 | 22.4 | 42.1 | 43.5 | 46.3 | 47.5 |
| Anteil Gemeinden | 22.5 | 23.5 | 24.0 | 25.4 | 26.0 | 27.3 |
Angaben und Kennzahlen über die öffentlichen Transportunternehmen
Angaben und Kennzahlen über die öffentlichen Transportunternehmen werden auf der Website des Bundesamtes für Statistik neues Fenster veröffentlicht.
Infobroschüren öffentlicher Verkehr
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