
Innere Reform und Territorialstaat
1417/1419
Der Konstanzer Konzilspapst Martin V. ordnet nach mehreren Visitationen die Reform der Abtei an und überträgt sie zuerst Konrad von Pegau (1418), dann Heinrich von Mansdorf (1419).
1418
20.4.: Brand der Stadt und des Klosters St.Gallen.
1429/1430
Abt Eglolf Blarer beruft Mönche aus Hersfeld (Bursfelder Kongregation) zur Reform nach St.Gallen.
1429
26.7.: Friede von Konstanz: Beendigung des Konflikts mit den Appenzellern in einem Vertrag; weitgehender Verzicht auf die noch verbliebenen klösterlichen Rechte im Appenzellischen.
1437
18.5.: Abt Eglolf schliesst mit Schwyz ein Landrecht auf 20 Jahre.
1439
Mönche aus Kastl ersetzen die Bursfelder Reformpatres.
1442/1451
Mönche aus Wiblingen führen die Reform im Geist der Observanz von Subiaco weiter.
neues Fenster
1451
17.8.: Burg- und Landrecht der Abtei St.Gallen unter Abt Kaspar Breitenlandenberg mit Zürich, Luzern, Schwyz, Glarus, die damit Schirmherren des Klosters werden. Die Abtei wird Zugewandter Ort der Eidgenossenschaft.
1457
Durch den Berner und den Speichingischen Spruch verzichtet die Abtei gegen eine Entschädigung von 7000 Gulden weitgehend auf ihre Rechte gegenüber der Stadt St.Gallen.
1464
Rücklösung der Vogtei Rorschach von Kaiser Friedrich III.
neues Fenster
1468
20.12.: Kauf der Grafschaft Toggenburg durch Abt Ulrich Rösch.
1479
8.11.: Hauptmannschaftsvertrag mit den IV Schirmorten Zürich, Schwyz, Luzern und Glarus. Demnach soll ein als Vertreter der Schirmorte in Wil residierender, in zweijährigem Turnus wechselnder Vierortehauptmann dem Abt bei seinen Geschäften zur Seite stehen.
1480
Im Zürcher Vertrag werden strittige Fragen zwischen Abtei und Stadt St.Gallen geregelt.
1489
28.7.: Im sogenannten Klosterbruch zerstören die Stadt-St.Galler, Appenzeller und Rheintaler mit Gewalt den begonnenen Klosterbau in Rorschach.
1489
Im Bund von Waldkirch schliessen sich die äbtlichen Untertanen gegen ihren Herrn zusammen.
1490
März-Mai: In verschiedenen Friedensverträgen wird der Konflikt beendet. Die Eidgenossen schützen die Rechte der Abtei, die jedoch auf eine Klosterverlegung verzichten muss.
neues Fenster
1492
9.2.: Der „Grosse Wiler Vertrag“ regelt die Rechtsverhältnisse der Stadt Wil.
1501
1.2.: Die Grenze zwischen der Landvogtei Thurgau und den st.gallischen Stiftslanden wird geregelt.