Werdo

Werdo

Nr. 5

 

Werdo

 

regierte von der ersten Jahreshälfte 784 an bis zu seinem Tode, den 30. März 812.[i]

Nach dem Rücktritte Waldos setzte Egino, um seine Rechte zu wahren, den Weltpriester Werdo als Abt ein. Doch wollten ihn die Mönche als solchen nicht anerkennen, wie Ratpert berichtet, so lange er nicht das Ordenskleid trug. Erst als er dies anzog, betrachteten sie ihn als Abt. Ob der Ausdruck cum conversatione habitum mutavit auf Ablegung der Profess zu deuten ist, möge dahingestellt bleiben. Der Codex Promissionum nennt ihn aber ausdrücklich (IV, 1) Werdo Abb., was darauf hinweist. Er erscheint urkundlich das erste Mal am 1. Dezember 785.[ii] Ratpert weiss aus seiner Regierungszeit nur zu berichten, wie Bischof Egino alles tat, um das Kloster in Abhängigkeit zu erhalten. Seine Berichte sind daher sehr vorsichtig aufzunehmen. In den Urkunden – es sind deren 93 da, die zu Lebzeiten Eginos und Werdos ausgestellt wurden – erscheint vielfach Egino neben Werdo, wie es der rechtlichen Lage des Klosters entsprach; einmal heisst es sogar ausdrücklich: Agino episcopus et abbas ejus Werdo.[iii] Von Interesse ist, dass im Liber Promissionum von St.Gallen der Name Eginos ausgetilgt wurde, während der Werdos blieb.[iv]

Egino starb am 25. August 811.[v] Als Bischof folgte ihm der St.Galler Mönch Wolfleoz.[vi] Das Verhältnis Werdos zu Wolfleoz blieb dasselbe wie zu Egino; die Urkunden[vii] zeigen das deutlich. Werdo selber folgte bald Egino im Tode nach, den 30. März 812, wie Meyer glaubwürdig dargetan hat.[viii] Die Angabe des Äbtekataloges, wonach Werdo 35 Jahre, wie auch jene Hermann des Lahmen, wonach er 25 Jahre regiert hätte, stimmen nicht. Aus seiner Regierungszeit stammen die Urkunden Nr. 102-210.

 

Ein Werdo findet sich als Schreiber anno 764[ix]; doch kommt da unser Werdo kaum in Betracht. Im Reichenauer Confraternitätsbuch findet sich Werdo abb. unter den Verstorbenen (52, 2). Der Eintrag des ältesten St.Galler Nekrologiums zum 29. März: Id est ob. Waldo et Werdo wird von einem spätern Nekrologium[x] zum 30. März gegeben: Ob. Werdonis et Waltonis abbatum. Das Reichenauer Nekrologium hat zum 29. März: Waldo abb. und zum 30. März: Werdo abb.[xi]


 

[i] Ratbert cas. 10, n. 45 bis c. 13, n. 53

[ii] W. I., Nr. 102

[iii] W. I., Nr. 145. – Über die einzelnen Urkunden und das Verhältnis Eginos dazu vgl. Meyers Anmerkung zu Ratperti Casus (p. 18, Nr. 45)

[iv] Vgl. Anmerkung 1, p. 114 in Piper, Libri Confraternitatum

[v] Die Annales Sang. maj. haben: 812 Werdo abba obiit

[vi] Monasterii sancti Galli coenobiota

[vii] W. I., Nr. 106, 107

[viii] 1. c., p. 22, Anm. 53. – Wartmann I., Nr. 210 wäre demnach in ihrem Datum zu korrigieren.

[ix] W. I., 42

[x] D in Cod. 915

[xi] Baumann, Necrologia I., p. 470 resp. 274