
Ulrich von Sax
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Nr. 37
Ulrich VI. von Sax
regierte vom 18. Dezember 1204 bis zu seinem Tode, am 23. September 1220.[i]
Auf Heinrich von Klingen folgte Ulrich VI., ein Sprosse des freiherrlichen Geschlechtes derer von Sax, dem auch der damals in St.Gallen lebende Dekan Heinrich von Sax, Ulrichs Oheim[ii], angehörte. Dieser nahm sich auch der weitern Ausbildung Ulrichs an, sorgte dafür, dass er in Paris und Bologna seinen Studien obliegen konnte. Heimgekehrt wurde Ulrich Portarius (Pförtner). Nicht zuletzt auf Betreiben seines Oheims erfolgte am 18. Dezember 1204 seine Wahl zum Abte: «tam clientum quam fratrum in monasterio voluntario eligitur arbitrio, tocius vulgi clamore electus.» Bei König Philipp suchte er in Basel um die Bestätigung nach, doch war dies erst 1207 möglich; denn vorher lässt sich eine Anwesenheit des Königs in Basel nicht nachweisen. Eine kirchliche Bestätigung holte er nicht ein, resp. er empfing keine Abtsweihe; denn noch 1209[iii] wird er Uolricus electus sancti Galli genannt. Auch die Priesterweihe empfing er erst spät.
In die ersten Jahre seiner äbtlichen Regierung fallen verschiedene Streitigkeiten, in die der Abt verwickelt wurde, nicht zuletzt, weil er besonders seinen Bruder Heinrich von Sax sehr begünstigte. So wurde er in einen Streithandel zwischen diesem und dem Grafen Hugo von Montfort hineingezogen. Seinem Bruder suchte er auch – wenigstens zum Teil – die Vogtei über St.Gallen zuzuhalten, die nach dem Tode Philipps von Schwaben (21. Juni 1208) als erledigt betrachtet wurde. Trotzdem sich der mächtige Berthold V. von Zähringen darum bewarb und sie um eine große Summe (4400 Mark Silber) an sich bringen wollte, übergab sie Ulrich, mit Zustimmung des Konvents, an Heinrich. Aber Otto von Braunschweig, nach Philipps Tod Alleinherrscher, überdies mit Philipps Tochter verheiratet, erhob Ansprüche auf die Vogtei und erreichte auch, dass Heinrich diese ihm überliess; dafür erhielt Heinrich, allerdings gegen eine Pfandsumme von 300 Mark, die Vogtei über das Kloster Pfäfers. – Wegen der Burg Rheinegg brach zwischen Ulrich und dem Bischof Wernher von Konstanz um eben diese Zeit ein erbitterter Streit aus. Die Äbte von Salem und Reichenau suchten zwar einen Frieden zu vermitteln. Umsonst. Auf dem Breitfeld kam es zu einer Schlacht, die durch das Eingreifen Ulrichs von Kyburg zu Ungunsten Ulrichs entschieden wurde. Otto von Braunschweig griff auch da ein (wahrscheinlich 1209) und zog die Burg an sich. Weitere Verwicklungen mit Konstanz ergaben sich aus einem Streit mit denen von Arbon wegen einem Wald in Trogen.
Seit 1212 greift Ulrich VI. aber immer mehr in die Reichspolitik ein. Zwischen Otto IV. und Innozenz III. war es zum Bruche gekommen. Der Kaiser musste gebannt aus Italien nach Deutschland eilen, um dort für seine Sache zu sorgen. Von den Anhängern der Staufen gerufen und von Innozenz III. unterstützt, eilte der Sohn Heinrichs VI., Friedrich, aus Sizilien nach Deutschland. Abt Ulrich ging dem Fürsten, der über Chur kam, mit bewaffneter Macht entgegen, geleitete ihn nach Sankt Gallen und von da über Konstanz nach Basel (September 1212). Für Friedrich war dieses Eintreten Ulrichs von sehr grosser Bedeutung, und er erwies sich in der Folge auch dafür erkenntlich. Wir finden Ulrich immer wieder an seinem Hofe. So war er Ende März 1213 und anfangs April beim König in Konstanz, im September in Überlingen; den 7. März 1214 treffen wir ihn wieder in Friedrichs Umgebung in Rotweil, im Juni in Ulm, am 5. September sogar in Jülich; 1216 ist er wieder beim Hofe zu Überlingen, Konstanz und Ulm (Juli), 1217 im Februar in Ulm; ebendaselbst im September 1218. Im Februar 1219 finden wir Ulrich in Speier, im August und September darauf in Hagenau.[iv] Im Auftrage Friedrichs ging Ulrich ein erstes Mal noch zu Innozenz III. (1216), der ihn sehr gütig aufnahm und ihm das Recht der Mitra verlieh. Über Inhalt und Zeit der Sendung sind wir freilich nicht näher unterrichtet. Damals soll Innozenz dem Abte auch erklärt haben, dass er Notker Balbulus der Ehre der Altäre für würdig erachte. Näheres erfahren wir über eine zweite Sendung nach Rom zu Honorius III. Er sollte dem Papste das Beileid zum Tode seines Vorgängers und die Glückwünsche Friedrichs zur Wahl überbringen. Wahrscheinlich musste er Honorius auch die Gründe darlegen, weswegen Friedrich seinen Kreuzzug damals nicht ausführen konnte. Am 7. April 1217 verlieh Honorius bei diesem Anlasse dem Abte das Recht, Ring und Mitra zu gebrauchen.[v] Auch anlässlich der zwei Tage später stattfindenden Krönung des lateinischen Kaisers von Konstantinopel, Peter von Courtenay-Auxerre, spielte allem Anscheine nach Ulrich eine Rolle, indem er die Rechte seines Herrn auf die römische Kaiserkrone wahrte; ob deshalb Peter ausserhalb der Stadt, in S. Lorenzo fuori le mura, gekrönt wurde, ist nicht sicher. Noch ein drittes Mal gedachte Ulrich nach Italien zu ziehen; diesmal mit König Friedrich selbst, an dessen Hof er sich im Juli 1220 befand.[vi] Angelegenheiten seines Bruders[vii] führten ihn zunächst dahin. Da wurde er von einem Fieber ergriffen. Nur mit Mühe konnte man ihn nach St.Gallen zurückbringen, wo er am 23. September 1220 starb.[viii]
Ulrich VI. regierte, wie eine Notiz Bertholds, die uns nur bei Goldast aufbewahrt ist, sagt, 15 Jahre und 40 Wochen, was genau stimmt; die Angaben der verschiedenen Äbtekataloge sind nicht so genau. Wenn Konrad de Fabaria uns sagt, dass damals in St.Gallen das wissenschaftliche Leben hohe Pflege fand und dass der Klostergeist ein sehr guter gewesen sei, wie eine Visitation – möglicherweise eine solche, wie sie durch das vierte Laterankonzil allgemein angeordnet worden war – zeigte, so ist das doch etwas vorsichtig aufzunehmen; denn verschiedene Umstände deuten darauf hin, dass die einzelnen Konventualen die Klosterämter immer mehr als Pfründen betrachteten, auf denen sie ziemlich unabhängig schalteten und walteten. Die häufige Abwesenheit des Abtes am Hofe mag auch kaum zur Hebung der Disziplin beigetragen haben.[ix]
Die uns bei Konrad de Fabaria aufbewahrten Verse (c. 17) mögen der Grabschrift des Abtes entnommen sein; sie lauten:
Invida petra nimis, que tantum claudis honorem,
Equiparem minimis nec summis inferiorem.
[i] Konrad de Fabaria c. 2-17; vgl. dazu Meyers Anmerkungen
[ii] 6. Februar 1211-19
[iii] W. III., Nr. 838
[iv] S. Meyer 1. c., p. 179, n. 125
[v] Potthast, Regesta Pont. Roman. I., Nr. 5512
[vi] Wahrscheinlich in Nürnberg und nicht in Bamberg, wie Konrad de F. berichtet.
[vii] Möglicherweise wegen der Vogtei
[viii] Necr.: Uolricus abbas benignissimus; iste addidit dimidium panem nocturne prebende de bonis s. Fidis.
[ix] In die Regierungszeit Abt Ulrichs VI. fallen bei Wartmann die Urkunden W. III., Nr. 836, 837, 840, 841, 843, 847, 848, 849, 850; Append. 18. – W. IV., Ap. 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22.