Salomon II.

Nr. 24

 

Salomon (1032-1040)

 

1028, 27. August, soll Konrad II. die Rechte des Klosters bestätigt, es von aller fremden Gewalt befreit und den Mönchen das Recht verliehen haben, den Klostervogt selber zu wählen und abzusetzen. Da aber ein Original fehlt und sonstige Unrichtigkeiten sich vorfinden, wird die Urkunde als sehr verdächtig betrachtet.[i] Sicher echt sind hingegen das Diplom desselben Kaisers vom 30. Januar 1032, worin die alten Privilegien bestätigt werden und das Kloster in den Schutz des Reiches genommen wird, sowie das Diplom Heinrichs III. vom 22. Juni 1040, das den gleichen Inhalt hat.[ii]

 

Suiter, der dem Abte den Beinamen «Comes selectissimus» gibt, sagt, dass er auf Wunsch König Konrads zum Abte gewählt worden sei. Infolge des Diploms von 1028 setzen er und Eichhorn voraus, dass das Kloster durch Bedrückungen von Seite seiner Vögte sehr gelitten habe.

 

Das älteste Nekrologium gibt seinen Todestag am 22. April 1040 an, die Jahrzahl wurde aber auch hier der letzten kaiserlichen Urkunde entnommen; das jüngere Nekrologium (a), sowie Eichhorn geben 1041.



[i] Wegelin, Reg. 24.

[ii] Wegelin, Reg. 24 und 25; Originale in St.Gallen.