Nr. 15

 

Salomon (905-919)

 

von Ramschwag, zugleich Abt von St.Gallen und Bischof von Konstanz. 905, 6. Februar, schenkt ihm König Ludwig die «abbatiunculam Fauares» auf ewig zu eigen, nachdem sie bisher der Graf Burkhard «iure beneficiali» innegehabt hatte.[i] Adelbero, Bischof von Augsburg, und Waldo, Bischof von Freising, veranlassten den König zu dieser Schenkung. Durch feierliche Schenkung[ii] vermachte Salomon am 23. Dezember 909 das Kloster Pfäfers dem Stifte St.Gallen, damit dieses das Kloster verwalten lasse. Zugegen war bei der Schenkung der Neffe Salomons, Waldo, und dessen Vormund, Erchanger; Salomon hatte zuerst die Abtei diesem Waldo vermacht, für den Fall, dass er von einem Kriegszug nicht lebend heimkehren sollte. Bei der Schenkung an St.Gallen behielt sich aber Salomon die Nutzniessung der Abtei, sowie des Hofes Pussanuuanch (Bussnang im Thurgau) auf Lebzeiten vor; dasselbe Recht sollte nach seinem Tode auch sein Neffe Waldo haben.[iii] 912, 14. März, als König Konrad dem Abtbischof Salomon die Freiheiten St.Gallens bestätigte, wurde ihm auch der Besitz von Pfäfers bestätigt.[iv] Salomon starb am 5. Januar 919. Er liess das Kloster durch Pröpste verwalten. Als solche werden aufgezählt Augustanus, Syfridus, Hatto, Hetto, Hesso und Wipertus. Es ist aber zu beachten, dass das älteste Nekrologium diese alle als Äbte bezeichnet und deren Todestag ausdrücklich vermerkt.

 

Nach dem Tode Salomons entstand ein Streit zwischen den Mönchen von St.Gallen und dem Neffen Salomons, Waldo, der inzwischen Bischof von Chur geworden war. Die St. Galler behaupteten, er müsse ihnen die Abtei herausgeben, da unter den Bestimmungen dies festgesetzt sei, für den Fall, dass er Bischof würde. Der Bischof weigerte sich aber, da St.Gallen ihm den Hof Bussnang vorenthalte, ja denselben sogar einem Alemannen zu Lehen gegeben habe. Überdies hätten die St.Galler sich einiges angeeignet, was dem Hochstift Chur gehöre. Am 8. März 920 stellten sich die beiden Parteien dem Gerichte des Herzogs Burkhard von Schwaben, als Graf von Unterrhätien, in Rankweil. Das aus Romanen und Alemannen bestehende Gericht urteilte nach römischem Recht, dass Pfäfers Waldo verbleiben sollte.[v] Waldo starb 949 und wurde am 17. Mai bestattet.[vi] - Wahrscheinlich liess auch Waldo die Abtei durch Pröpste versehen. Gegen das Ende seines Lebens sorgten aber die Mönche von Pfäfers vor, um nicht wieder an St.Gallen zurückzufallen. Sie gelangten an König Otto I., der ihnen am 9. Februar 949[vii] die Freiheiten gleich wie Karl und Ludwig bestätigte und das Recht der freien Abtwahl zugestand, sowie den von ihnen erwählten Mönch Erenbrecht bestätigte und ausdrücklich verbot, dass ein anderer über die Mönche irgendwelche Gewalt ausübe. Wahrscheinlich hatte Waldo den Mönchen ihr Kloster zur eigenen Verwaltung wieder übergeben.[viii]

 

Nach Leu habe Salomon, der 917 gestorben sei, vor seinem Tode Hesso oder Hetto zu einem Propst von Pfäfers bestellt, nach dessen Tod sei Enzelin 931 nach Pfäfers gesandt worden, den aber Abt Cralo 946 nach St. Gallen zurückrief, worauf die Abtei bis 948 unbestellt blieb, bis dann die dortigen Mönche Erenbrecht wählten.[ix]

 

Eichhorn berichtet, dass Salomon zuerst Kaplan König Ludwigs, dann Kanonikus in Ellwangen, dann Abt von Kempten, 891 Abt von St.Gallen und 892 Bischof von Konstanz gewesen sei. Ekkehard der Jüngere berichtet, Salomon habe 12 Abteien besessen. Pfäfers habe er wohl nach Hugos Tod erhalten, da dieser Ort schon 898 mit St.Gallen, unter Zustimmung König Arnulfs vereinigt gewesen sei. Salomon hätte mit Herzog Burkhard einen Streit wegen des Klosters gehabt, worauf König Ludwig dasselbe 905 dem Abte von St.Gallen zugewiesen habe. 912 habe König Konrad die Schenkung bestätigt. 913 sei Hesso von St.Gallen hingeschickt worden, der 931, den 18. Juni, starb. Auch die Schenkung von Pfäfers an Waldo und dessen Streit mit den Mönchen kennt Eichhorn. Auf Hetto folgte Enzelinus, den Abt Cralo heimberief.

 

Der Annahme, dass Augustanus, Syfridus, Hatto, Hetto, Hesso und Wipertus nur als Pröpste von St.Gallen eingesetzt worden seien, steht, wie oben bemerkt, ihre Bezeichnung als Äbte im ältesten Nekrologium entgegen; ferner findet sich ein Verzeichnis des Pfäferser Kirchenschatzes[x], dessen Überschrift lautet: «Thesaurus ecclesia super Abbate Hessone ....».



[i] Wegelin, Reg. 11, Original im Stiftsarchiv St.Gallen; Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St.Gallen II, 741.

[ii] Wegelin, Reg. 12, Original im Stiftsarchiv St.Gallen; Wartmann , Urkundenbuch der Abtei St.Gallen II, 761.

[iii] Die Urkunde schrieb Notker: "Ego Notker infans et S. Galli famulus ad vicem Vualtrammi bibliothecarii scripsi.

[iv] Wegelin, Reg. 13; Wartmann II, 767.

[v] Wegelin, Reg. 14; Original in St.Gallen; Wartmann III, 779.

[vi] Mayer, Geschichte des Bistums Chur, pag. 123/24.

[vii] Wegelin, Reg. 15; Original in St.Gallen.

[viii] Vgl. Meyer v. Knonau zu Ratperts Casus S. Galli, Mitteilungen zur vaterländ. Geschichte XIII (St.Gallen 1872), pag. 97 und 98; derselbe zu den Casus von Ekkehard, Mitteilungen XV, pag. 102 Nr. 346, pag. 166 Nr. 569; Ladewig, Regesta Episcoporum Constant. (Innsbruck 1895) I, pag. 34 Nr. 275; ferner: Diebolder: Aus den Kämpfen der Abtei Pfäfers im Mittelalter; Heimatblätter aus dem Sarganserland I, 1.

[ix] Leu, S. 487.

[x] M. G. Confr. Appendix, pag. 395.