
Ersterwähnung Nordstetten
Ersterwähnung von Nordstetten (Schwarzwald-Baar-Kreis ) in einer Traditionsurkunde, ausgestellt am 18. August 762 in St.Gallen (StiASG, Urk. I 21)
Abt Johannes von St.Gallen verleiht nach Einholung der Zustimmung der Mönche Rodsinda denjenigen Besitz in Nordstetten, den sie durch eine Traditionsurkunde an das Kloster vermacht hat. Jedes Jahr hat sie dafür einen Zins zu entrichten, der sich auf eine Tremisse beläuft. Nach ihrem Tod bekommt das Kloster den Besitz und die Erben werden ihn nicht mehr gegen Zins in Pacht nehmen können. Wenn irgendein Abt es wagt, die Güter wieder zu verpachten, müssen die Pächter die Güter aufgeben und den Besitz dem Kloster zurückgeben. Sollte jemand dagegen verstossen, so wird er von der Kirche exkommuniziert.