Ersterwähnung von Braunau (Kt. Thurgau) in einer Traditionsurkunde, ausgestellt am 10. Oktober 762 in Wil (Kt. St.Gallen) oder Wilen (Kt. Thurgau) (StiASG, Urk. Bremen 10)

Ersterwähnung Braunau

Winibertus lässt zur Zeit von Abt Johannes urkundlich festhalten, dass er dem Kloster St.Gallen seinen Besitz in Braunau (Kt. Thurgau) nach seinem Tod überträgt. Zum Besitz gehören Hörige, Geld, Häuser, Landsitze, Felder, Wiesen, Wälder, Gewässer und Wasserläufe. Er übergibt dies dem Kloster zur freien Verfügung. Wenn er oder einer seiner Erben gegen diese Abmachung verstossen sollte, muss der doppelte Wert der Schenkung bezahlt und dem Fiskus zur Strafe fünf Unzen Gold und zwei Pfund Silber abgegeben werden. Die Urkunde wird vom Schreiber Varinkis verfasst. 12 namentlich genannte Zeugen sind bei diesem Rechtsakt anwesend.