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Lotteriefonds
Lotteriefonds
Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen ist auch für die Vergabe von Beiträgen aus dem Lotteriefonds zuständig. Neben Kulturprojekten werden auch Projekte in folgenden Bereichen aus dem Lotteriefonds unterstützt: Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit. Voraussetzung ist, dass ein Kantonsbeitrag von mindestens 10'000 Franken gerechtfertigt ist.
Gesuche können zweimal jährlich, bis 20. Februar bzw. 20. August, eingereicht werden. Die Höhe der Beiträge wird anhand der Beurteilungskriterien für Beiträge an Kulturprojekte resp. für Lotteriefondsbeiträge gemessen. Zu Projekten, die nicht den Bereich Kultur betreffen, holt das Amt für Kultur Stellungnahmen der zuständigen kantonalen Stellen ein. Der definitive Entscheid fällt im Juni bzw. November im Kantonsrat.
| Lotteriefonds-Richtlinien Kanton St.Gallen (402 kb, PDF) | 23.10.2009 | |
| Formular Projektbeitrag nicht-kulturell.pdf (325 kb, PDF) | 18.06.2008 |
Beitragsgesuche für Kulturprojekte laufen über die Kulturförderung. Wechseln Sie bitte zu: Projektbeiträge
Labelling Projekte
Für Projekte in den Sparten Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit finden Sie die Logos unter: Labeling von Projekten
Für Projekte im Bereich Kultur finden Sie im untenstehenden Link die Logos
Kulturförderung Kanton St.Gallen und Swisslos: Labeling von Kulturprojekten
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Amt für Kultur
| Adresse: | Regierungsgebäude |
|---|---|
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | +41 71 229 21 50 / +41 71 229 21 89 |
