Jahresbeiträge

Zahlreiche Kulturinstitutionen im Kanton St.Gallen erfüllen wichtige Aufgaben im Bereich des Kulturschaffens, der -vermittlung oder -pflege und garantieren damit ein vielfältiges kulturelles Leben sowohl in den städtischen Zentren als auch in den ländlichen Regionen. Der Kanton unterstützt diese Kulturhäuser oder -vereine mit Jahresprogramm und Jahresrechnung zusammen mit den Städten respektive Gemeinden und den Regionen durch jährlich wiederkehrende Beiträge an die Betriebskosten.

 

Sie sind eine etablierte Institution oder ein Verein und verfügen über ein regelmässiges Jahresprogramm und ein Jahresbudget. Sie können uns einmal pro Jahr ein Gesuch um einen Betriebsbeitrag einreichen. Voraussetzungen, Beurteilungskriterien und Termine finden Sie im Kulturleitfaden.

 

Die Einreichefrist läuft jeweils bis zum 20. März (Datum des Poststempels).


Informationen zu den unterstützten Institutionen finden Sie hier: