
Inventarisation
Aus dem Verständnis wächst der Wunsch nach einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Zeugen unserer Vergangenheit.
"Schützen kann man nur, was man kennt." Dieser Grundsatz leitet die Denkmalpflege seit dem Beginn der Ortsbildinventarisation 1972. Im Kanton St. Gallen obliegt die Inventarisation der schützenswerten Einzelbauten und Ortsbilder den politischen Gemeinden, welche damit in der Regel eine externe Fachperson beauftragen. Die Denkmalpflege unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung und Überarbeitung der Ortsbildinventare in fachlicher Hinsicht. Das Ortsbildinventar bildet die Grundlage der rechtskräftigen Schutzverordnung und sollte wie diese alle 15 Jahre überarbeitet werden.
Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS ist für den Kanton St.Gallen seit 1. Mai 2010 in Kraft.
Für die Ortsbilder von kantonaler und kommunaler Bedeutung gelten die bei der Erarbeitung des ISOS erstellten Beschreibungen als Grundlage. Die Unterlagen zu den schützenswerten Ortsbildern des Kantons St.Gallen finden Sie hier neues Fenster. Das Inventar ISOS ist in Buchform publiziert und im Internet zugänglich unter: www.bak.admin.ch/isos neues Fenster.
Ausserdem dienen verschiedene Spezial-Inventare als wissenschaftliche Grundlage für unsere Arbeit:
- Inventar schützenswerter Industriebauten im Kanton St. Gallen (1994)
- Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz neues Fenster
- Orgelinventar (1995)
- Kirchenschatz-Inventare
- Liste historischer Gärten und Anlagen (2000)
Diese Inventare und ein umfangreiches Fotoarchiv können auf Anfrage eingesehen werden.