
Beitragswesen
Wir können ein Denkmal besitzen, es gehört aber immer auch der Allgemeinheit, denn es ist Teil unseres geschichtlichen Erbes. Durch die Denkmäler schützt und vertieft die Gesellschaft ihre Identität. Gemeinsam mit dem Besitzer, dem das Denkmal anvertraut ist, hat die Gesellschaft die Verantwortung, das Denkmal zu schützen und für seinen ungeschmälerten Erhalt zu sorgen.
Auf der Grundlage der Verordnung über Staatsbeiträge neues Fenster an Massnahmen der Denkmalpflege vom 2. Mai 2001 kann der Kanton St.Gallen Beiträge an die Kosten der Erhaltung und Instandstellung von Schutzgegenständen gewähren.
In der Regel ist der Beitrag des Kantons an eine gleichwertige Unterstützung der Gemeinde - und bei Objekten im Besitz einer Landeskirche - auch eines Konfessionsteils gebunden.
Die Denkmalpflege hat im Sinne einer Wegleitung ein Merkblatt Förderung denkmalpflegerischer Massnahmen verfasst. Ein Beitragsgesuch ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Denkmalpflegerische Arbeiten sind zudem im Kanton St.Gallen gemäss Art. 44bis Abs. 3 StG den abzugsfähigen Unterhalts- und Verwaltungskosten gleichgestellt. Ausführlicher Informationen erteilt die Kantonale Steuerverwaltung