
Wer darf im Kanton St.Gallen archäologische Ausgrabungen durchführen?
Jede archäologische Ausgrabung ist bewilligungspflichtig und diese Bewilligung kann nur von der Kantonsarchäologie erteilt werden. Unbefugte Grabungen sind strafbar, genauso wie der Einsatz von Metalldetektoren für die Suche nach archäologischen Objekten, zu denen auch Münzen gehören.