Wem gehören archäologische Funde?

Auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen gemachte archäologische Funde gehören dem Kanton. Daher ist die unverzügliche Meldung an die Kantonsarchäologie obligatorisch. Die rechtmäßig handelnde Finderin oder der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.