
Welche rechtlichen Grundlagen hat die Archäologie?
Rechtsgrundlagen für die archäologische Arbeit wurden schon im 19. Jahrhundert geschaffen. Seit 1911 gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs ZGB. 1996 haben die Eidgenössischen Räte das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes ratifiziert. Zudem hat jeder Kanton eigene Gesetze und Verordnungen erlassen.