
Etwas gefunden?
- Was ist im Fall eines Fundes zu tun?
- Meldepflicht!
- Wer darf ausgraben?
- Wann gibt es einen Finderlohn?
Was ist im Falle eines Fundes zu tun?
Alle archäologischen Funde sind Eigentum des Kantons neues Fenster, auf dessen Gebiet sie gefunden werden,und müssen der zuständigen Stelle, der Kantonsarchäologie, gemeldet neues Fenster werden.
Meldepflicht!
Einzeln an der Erdoberfläche oder im Bauaushub gefundene Fundobjekte dürfen aufgelesen werden und müssen der Kantonsarchäologie gemeldet neues Fenster und gegebenenfalls abgegeben werden.
Treten archäologische Funde und Befunde bei Bodeneingriffen auf, so sind die Bodeneingriffe im Bereich der Fundstelle zu stoppen, und die Kantonsarchäologie muss informiert neues Fenster werden. Die Fundsituation darf nicht verändert werden.
Wer darf ausgraben?
Für archäologische Ausgrabungen ist die Kantonsarchäologie zuständig.
Frühzeitiges Melden von Bauvorhaben neues Fenster erleichtert der Kantonsarchäologie das Planen und Durchführen der Ausgrabungen. Der Einsatz von Metalldetektoren zum Auffinden archäologischer Objekte ist bewilligungspflichtig!
Wann gibt es einen Finderlohn?
Die Finderin oder der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Art und Höhe der Entschädigung liegen im Ermessen der Kantonsarchäologie.