
Bemerkungen zu einzelnen Einrichtungen
Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser
Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser dienen der stationären Aufnahme von Patientinnen und Patienten. Besondere Voraussetzungen bestehen hinsichtlich der fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie hinsichtlich der Infrastruktur.
Medizinische Laboratorien
Unter dem Begriff der medizinischen Laboratorien sind Einrichtungen zur gewerbsmässigen Durchführung medizinisch-chemischer, hämatologischer oder ähnlicher Untersuchungen zu verstehen.
Medizinische Institute
Unter den Begriff der medizinischen Institute fallen folgende Einrichtungen:
- medizinische Einrichtungen (z.B. Arztpraxen), die als juristische Person (AG oder GmbH) organisiert sind
- Organisationen der Physiotherapie (Art. 52a KVV)
- Organisationen der Ergotherapie (Art. 52 KVV)
- andere Einrichtungen der Gesundheitspflege, die als juristische Person (AG oder GmbH) organisiert sind
- weitere Einrichtungen der Gesundheitspflege, die als natürliche Person organisiert sind und fachlich eigenverantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die über keine eigene Berufsausübungsbewilligung verfügen
Rettungs- und Transportdienste
Unter den Begriff der Rettungs- und Transportdienste fallen Einrichtungen der gewerbsmässigen Rettung sowie des gewerbsmässigen Transports von Kranken und Verunfallten.
Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Stationäre Einrichtungen der Suchthilfe
Bitte wenden Sie sich für ausführlichere Informationen an den Rechtsdienst des Gesundheitsdepartementes.
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| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
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