
Allgemeine Bestimmungen
Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzlichen Grundlagen über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege finden Sie in Art. 51 des Gesundheitsgesetzes neues Fenster sowie in der Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege neues Fenster.
Bewilligungspflicht
Werden Leistungen aus dem Tätigkeitsbereich der medizinischen Berufe oder der Berufe der Gesundheitspflege auf Name und Rechnung einer Drittperson erbracht, wird eine Betriebsbewilligung als private Einrichtung der Gesundheitspflege benötigt. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht bestehen lediglich für Einrichtungen unter besonderer Aufsicht durch den Kanton sowie für medizinische Institute, die besondere Anforderungen erfüllen.
Bestehen Unsicherheiten über die Bewilligungspflicht einer Einrichtung, empfiehlt sich die Einholung einer schriftlichen Stellungnahme beim Rechtsdienst des Gesundheitsdepartementes.
Bewilligungsanforderungen und Gesuchsunterlagen
Voraussetzungen zur Bewilligungserteilung bestehen insbesondere hinsichtlich Leitung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ausrüstung und Organisation.
Änderungen der Betriebsbewilligung
Während der Bewilligungsdauer sind Änderungen in den Voraussetzungen, unter denen die Bewilligung erteilt wurde, vor deren Eintreten dem Rechtsdienst des Gesundheitsdepartementes unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
Auskündungen
Auskündungen, insbesondere die Bezeichnung der Einrichtung (Firma), Anschriften und Werbung, dürfen keinen rechtswidrigen Inhalt haben, nicht aufdringlich sein und zu keinen Täuschungen Anlass geben. Die Verwendung von Bezeichnungen, welche auf die Mitgliedschaft in einer Organisation hinweisen, setzt eine bestehende Mitgliedschaft voraus.
Bitte beachten Sie, dass Bezeichnungen wie Spital, Klinik und dergleichen nur von den entsprechend bewilligten stationären Institutionen verwendet werden dürfen.
Verantwortlich für den Inhalt
Rechtsdienst
| Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen | |
| Adresse: | Davidstrasse 27 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 35 79 / 058 229 21 27 |
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