Betriebsbewilligungen

Folgende private Einrichtungen der Gesundheitspflege bedürfen einer kantonalen Betriebsbewilligung:


Detaillierte Informationen finden Sie hier:


Einrichtungen, für welche kein Gesuchsformular besteht, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechtsdienst.

 

Der Betrieb einer privaten Einrichtung der Gesundheitspflege darf erst aufgenommen werden, wenn die Betriebsbewilligung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass nach Eingang der vollständigen Unterlagen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist.

 

Für die Ausstellung einer Betriebsbewilligung werden je nach Aufwand Gebühren in der Höhe von Fr. 500.-- bis 5'000.-- erhoben.

Verantwortlich für den Inhalt

Rechtsdienst

  Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen
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PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 35 79 / 058 229 21 27