
Betriebsbewilligungen
Folgende private Einrichtungen der Gesundheitspflege bedürfen einer kantonalen Betriebsbewilligung:
- Medizinische Institute
- Medizinische Laboratorien
- Spitäler und Kliniken
- Geburtshäuser
- Stationäre Einrichtungen der Suchthilfe
- Rettungs- und Transportdienste
- Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex)
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
| Gesuch medizinische Institute (48 kb, PDF) | 16.12.2010 | ||
| Gesuch medizinisches Labor (31 kb, PDF) | 16.12.2010 | ||
| Gesuch Rettungs- und Transportdienste (45 kb, PDF) | 16.12.2010 |
Einrichtungen, für welche kein Gesuchsformular besteht, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechtsdienst.
Der Betrieb einer privaten Einrichtung der Gesundheitspflege darf erst aufgenommen werden, wenn die Betriebsbewilligung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass nach Eingang der vollständigen Unterlagen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist.
Für die Ausstellung einer Betriebsbewilligung werden je nach Aufwand Gebühren in der Höhe von Fr. 500.-- bis 5'000.-- erhoben.
Verantwortlich für den Inhalt
Rechtsdienst
| Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen | |
| Adresse: | Davidstrasse 27 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 35 79 / 058 229 21 27 |
- E-Mail: info.gdrd[at]sg.ch
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