
Berufe der Gesundheitspflege
Bewilligungen sind erforderlich für die fachlich eigenverantwortliche Ausübung eines der folgenden Berufe der Gesundheitspflege (Verordnung über die Ausübung der Berufe der Gesundheitspflege neues Fenster) .
Bitte benutzen Sie das folgende Formular für die nachfolgend erwähnten Berufe:
- Drogistin/Drogist
- Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker
- Ergotherapeutin/Ergotherapeut
- Physiotherapeutin/Physiotherapeut
- medizinische Masseurin/medizinischer Masseur
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Pflegefachperson
- Logopädin/Logopäde
- Zahntechnikerin/Zahntechniker
- Augenoptikerin/Augenoptiker
- Podologin/Podologe
- Ernährungsberaterin/Ernährungsberater
- Osteopathin/Osteopath
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege finden Sie hier neues Fenster.
Die Tätigkeit darf erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass nach Eingang der vollständigen Unterlagen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen zu rechnen ist.
Für die Ausstellung einer Berufsausübungsbewilligung werden je nach Aufwand Gebühren in der Höhe von Fr. 300.-- bis 1'500.-- erhoben.
Die Tätigkeit zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht und Verantwortung einer Person mit Berufsausübungsbewilligung (Assistenz) ist nicht bewilligungspflichtig. Von dieser Regelung ausgenommen sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Diese benötigen für ihre Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung eine Assistenzbewilligung.
Delegiert arbeitende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten benötigen eine Berufsausübungsbewilligung.
Stellvertretungen sind ohne Bewilligung zulässig, wenn die vertretende Person über eine entsprechende Berufsausübungsbewilligung des Kantons St.Gallen verfügt.
Verantwortlich für den Inhalt
Rechtsdienst
| Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen | |
| Adresse: | Davidstrasse 27 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 35 79 / 058 229 21 27 |
- E-Mail: info.gdrd[at]sg.ch
- Lageplan neues Fenster