
Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der versicherten Person. Dies kann je nach Einkommen und Vermögen zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen finanziell entlasten bzw. die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mindern.
Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern Finanzierungshilfen des Bundes und der Kantone, auf die bei Erfüllen der kantonalen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Der Wortlaut zur kantonalen Verordnung zum Einführungsgesetz über die Krankenversicherung (sGS 331.111) kann im Internet unter www.gallex.ch neues Fenster abgerufen werden.
Die Zuständigkeit für die Durchführung der Prämienverbilligung liegt bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen neues Fenster . Das Antragsformular für die Prämienverbilligung kann bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort bezogen oder auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt unter der Rubrik Online Schalter neues Fensterheruntergeladen werden.
Auskünfte zur Prämienverbilligung
Für Auskünfte zur Prämienverbilligung wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle an Ihrem Wohnort. neues Fenster
Prämienverbilligung für EL-Beziehende
Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenversicherung (AHV/IV) beziehen, müssen sich nicht zum Bezug von Prämienverbilligung anmelden. Ihnen wird die Durchschnittsprämie der jeweiligen Prämienregion mit den monatlichen Ergänzungsleistungen erstattet.
Prämienverbilligung für Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in der EU
Für die Prämienverbilligung für Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in der EU ist die Gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurn (www.kvg.org neues Fenster) zuständig.
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Gesundheitsversorgung, Bereich Krankenversicherung
| Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen | |
| Adresse: | Davidstrasse 27 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 35 74 / 058 229 39 62 |
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