
eKostengutsprache
nach KVG 41.3
Neben der Kostengutsprache zwischen den Spitälern und den Versicherern existiert die Kostengutsprache für die ausserkantonale Hospitalisation (KVG 41.3), welche den kantonalen Gesundheitsbehörden eingereicht werden muss. Der auf Papier basierende Antrags- und Entscheidprozess soll künftig elektronisch abgewickelt werden. Derzeit wird ein Pilot konzipiert, der in einer späteren Phase auf die Kantone der GDK-Ost ausgeweitet werden könnte.
Das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen bearbeitet jährlich ca. 2'000 Kostengutsprachen für ausserkantonale Hospitalisationen. Dabei werden die Anträge zu 80% von Spitälern eingereicht, der Rest verteilt sich auf die praktizierenden Ärzte und psychiatrischen Beratungsstellen. Der interne Prozess im Gesundheitsdepartement stützt sich dabei vollumfänglich auf die eingereichten Dokumente in Papierform.
Kantonale Zusammenarbeit
Die Thematik der ausserkantonalen Kostengutsprache wurde von der Arbeitsgruppe Tarife der GDK-Ost aufgegriffen. Sie gelangte mit der Anfrage einer möglichen elektronischen Abwicklung an das Gesundheitsdeparte-ments des Kantons St.Gallen.
Die Mehrheit der kantonalen Gesundheitsbehörden dokumentiert die Antragsentscheide in entsprechenden Papierablagen. Vereinzelt werden interne Prozesse (Gutsprache, Entscheid und Zahlungskontrolle) unter Zuhilfenahme einfacher und adaptierter Informatikmittel unterstützt.
Mit der elektronischen Abwicklung soll vor allem eine schnellere Beantwortung der Anträge, eine vereinfachte Administration und ein transparenteres Controlling erreicht werden.
Pilot eKostengutsprache nach KVG 41.3
In Zusammenarbeit mit der Firma Abraxas Informatik AG wurden die Abläufe
im Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen analysiert und die Potentiale in einem Grobkonzept dokumentiert. Dabei sind die möglichen Lösungsansätze bezüglich verschiedener Kriterien wie Flexibilität, Benutzerschnittstelle, Kosten und Sicherheit mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen bewertet worden.
In einem weiteren Schritt gilt es die Anforderungen der Antragssteller anzugehen und die vorgeschlagenen Lösungsansätze mit deren technischen Möglichkeiten abzugleichen. Im Spitalbereich spielt hier insbesondere die Umsetzung der Kostengutsprache mit den Versicherern gemäss dem «Forum Datenaustausch» eine entscheidende Rolle – Synergien sind hierbei offensichtlich. Ob jedoch die elektronische Kostengutsprache nach dem XML-Standard in den Institutionen die gleichen Prioritäten geniesst wie seitens der Gesundheitsbehörden und ob die benötigten Ressourcen freigestellt werden können, kann noch nicht abschliessend beantwortet werden.
Wesentliche sich bis heute abzeichnende Problemkreise sind die Unterstützung des Antragsstellers in Bezug auf die Übernahme bereits bestehender Datensätze, insbesondere seitens der praktizierenden Ärzte, sowie die Authentifizierung des Antragsstellers. Letztere ist vor allem wegen der heute fehlenden PKI- resp. HPC-Infrastruktur nur mit erheblichen finanziellen Mitteln zu bewältigen.
| eKostengutsprache (1154 kb, PDF) | 24.10.2005 |