Fachkommission Psychotherapeuten

Die Fachkommission wird vor der Erteilung von Bewilligungen zur Berufsausübung angehört und nimmt zu Fragen der Berufsausübung der Psychotherapeuten Stellung.

 

Sie besteht gemäss Art. 32c der Verordnung über die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege (sGS 311.1) aus sechs Mitgliedern. Ihr gehören an:

  • zwei Vertreter des Gesundheitsdepartementes;
  • zwei Spezialärzte für Psychiatrie und Psychotherapie;
  • zwei Psychotherapeuten.

 

Das Gesundheitsdepartement bestimmt die Spezialärzte und die Psychotherapeuten nach Anhören der kantonalen Berufsorganisationen und bezeichnet den Vorsitzenden.

Verantwortlich für den Inhalt

Generalsekretariat

  Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen
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PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
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Letzte Änderung: 17. Mai 2005