Suchthilfe

Der Beauftragte für Suchtfragen erbringt verschiedene Dienstleistungen zur Umsetzung der kantonalen Suchthilfe im Rahmen der Vorgaben des Bundes. Er koordiniert die Aufgaben der Suchthilfe und der nicht-medizinischen Prävention von HIV und AIDS sowie weiterer sexuell übertragbarer Krankheiten (STD) im Kanton St.Gallen. Er arbeitet eng mit Kantons- und Gemeindebehörden sowie den verschiedenen Fachstellen im Kanton St.Gallen zusammen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Aufbau und die Sicherstellung eines flächendeckenden Netzes von Angeboten der ambulanten und stationären Suchthilfe. Die Suchthilfe ist in verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Gesetzen (insbesondere dem Suchtgesetz, sGS 311.2) verankert.

 

Zu den Aufgaben der Suchthilfe gehört auch die administrative und fachliche Behandlung des Alkoholzehntels. Aus dem Reingewinn der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erhalten die Kantone einen Anteil von 10 Prozent für die Bekämpfung des Missbrauchs von legalen und illegalen Suchtmitteln in ihren Ursachen und Wirkungen. Diese Mittel stehen für konkrete Aktionen und Projekte der Suchtprävention oder Suchthilfe zur Verfügung, sofern sie der Bevölkerung oder definierten Zielgruppen im Kanton St.Gallen zu Gute kommen. Gesuchsformulare können beim Amt für Gesundheitsvorsorge oder Online bezogen werden.

 

Ein spezifisches Projekt im Bereich der Gesundheitsförderung allgemein und im Speziellen der Prävention von HIV-/AIDS- und anderer Geschlechtskrankheiten ist das Beratungsangebot für Frauen im Sexgewerbe "Maria Magdalena". Es bietet eine angepasste Beratung, Begleitung und Informationsvermittlung zu gesundheitlichen, finanziellen, sozialen und rechtlichen Themen auf der Beratungsstelle (Indoor-Beratung) sowie die aktive Kontaktnahme und Kontaktpflege vor Ort (Outdoor-Beratung).

 

Weiterführende Informationen finden Sie nachstehend.

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