
Die Schulzahnpflege im Kanton St.Gallen
Übersicht
- Aufgaben
- Gesetzliche Grundlagen
- Zuständigkeiten
- Bestellwesen (für Schulgemeinden und Schulzahnärzte/innen)
Aufgaben
Gemäss Art. 2 der Schulzahnpflegeverordnung umfasst die Schulzahnpflege als Teil der Gesundheitserziehung folgende Aufgaben:
- Orientierung über eine gesunde Ernährung
- Anleitung zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege
- Durchführung von dem Alter angepassten vorbeugenden Massnahmen
- Jährliche Untersuchung des Gebisses
- Behandlung von Zahnschäden
- Orientierung der Eltern über nicht normale Zahnstellung
Gesetzliche Grundlagen
Die Schulzahnpflege des Kantons St.Gallen basiert auf der Schulzahnpflegeverordnung vom 2. Februar 1982 (VO) (sGS 213.13 neues Fenster), die in Anwendung von Art. 16 des Gesundheitsgesetzes vom 28. Juni 1979 (sGS 311.1 neues Fenster) erlassen wurde.
Das Kreisschreiben zur Zahngesundheit in der Schule hält die Vorgaben für Schulen und Lehrpersonen fest.
Zuständigkeiten
Es besteht eine Zuständigkeitsaufteilung zwischen Schulgemeinden und Kanton:
Auf Gemeindeebene ist die Schulgemeinde für die Organisation und Durchführung der Schulzahnpflege verantwortlich.
Auf kantonaler Ebene ist die Kantonale Schulzahnpflegekommission für die Aufsicht, Fachberatung und Organisation der Fortbildung zuständig. Dieser gehören an:
- Ein Vertreter des Gesundheitsdepartementes
- Ein Vertreter des Bildungsdepartementes
- Ein Vertreter des Gesundheitsrates
- Ein Vertreter des Erziehungsrates
- Zwei Vertreter der Kantonalen Zahnärztegesellschaft
- Zwei Lehrkräfte
- Zwei Vertreter des Verbandes St.Galler Volksschulträger
- Ein/e Schulzahnarzt/ärztin
- Ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Die Organisation der Schulzahnpflege erfolgt durch die Schulgemeinde; sie wird durch die Kantonalen Schulzahnpflegekommission unter dem Vorsitz des Kantonalen Präventivmediziners überwacht. Die Schulzahnpflege stützt sich im Kanton St.Gallen stark auf die Mitarbeit der Lehrkräfte ab. Zur Unterstützung und Motivation können beim Sekretariat der Schulzahnpflegekommission Prophylaxehelferinnen angefordert werden, welche stufengerecht Zahnprophylaxe-Unterricht in Schulen und Kindergarten durchführen.
Bestellwesen
Sämtliche Merkblätter können beim Sekretariat Kantonale Schulzahnpflege angefordert werden:
Sekretariat Kantonale Schulzahnpflege
| Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen | |
| Adresse: | Davidstrasse 27 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 071 229 43 82 / 071 229 35 52 |
- E-Mail: info.gesundheitsvorsorge[at]sg.ch
Alternativ stehen die folgenden Dokumente zur Ansicht oder zum Download bereit:
| Merkblätter / Informationsblätter | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gesunde Zähne für Ihr Kind (29 kb, PDF) | 17.03.2011 | |||
| Unfallmerkblatt (63 kb, PDF) | 09.04.2008 | |||
| Znüni-Tipps (558 kb, PDF) | 09.04.2008 | |||
| Warum Sie Zahnschäden (Löcher) behandeln lassen sollten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Merkblatt "Zahnschäden" in Deutsch (27 kb, PDF) | 17.03.2011 | |||
| Merkblatt "Zahnschäden" in Albanisch (26 kb, PDF) | 17.03.2011 | |||
| Merkblatt "Zahnschäden" in Italienisch (26 kb, PDF) | 17.03.2011 | |||
| Merkblatt "Zahnschäden" in Serbisch und Kroatisch (38 kb, PDF) | 17.03.2011 | |||
| Merkblatt "Zahnschäden" in Spanisch (27 kb, PDF) | 17.03.2011 | |||
| Merkblatt "Zahnschäden" in Türkisch (40 kb, PDF) | 17.03.2011 | |||
| Kantonale Zahnprophylaxehelferinnen |
|---|
| Schulzahnpflegestatistik |
|---|
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Gesundheitsvorsorge
| Gesundheitsdepartement Kantons St.Gallen | |
| Adresse: | Davidstrasse 27 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 43 82 / 058 229 35 52 |
- E-Mail: info.gesundheitsvorsorge[at]sg.ch
- Lageplan neues Fenster