
Masern
Zurzeit werden, nach Masernausbrüchen mit Dutzenden von Erkrankten im Kanton Basel und Umgebung sowie in den Kantonen Genf und Waadt, auch im Kanton St.Gallen vereinzelt Masernfälle gemeldet.
Die letzte, ausserordentlich grosse Masernepidemie grassierte von Ende 2006 bis Mitte 2008 in der ganzen Schweiz. Von den Masernerkrankungen waren in den meisten Fällen ungeimpfte Kinder und junge Erwachsene betroffen. Etliche Patientinnen und Patienten mussten mit Komplikationen wie einer Lungenentzündung oder Hirnentzündung hospitalisiert werden. Grund für diesen Masernausbruch in der Schweiz war die ungenügende Durchimpfung der Bevölkerung.
Die Impfung ist die einzige Möglichkeit, sich vor Masern zu schützen
Um diese sehr ansteckende und teilweise mit schweren Komplikationen verlaufende Viruserkrankung ausrotten zu können, ist eine Durchimpfung von mindestens 95% der Bevölkerung mit zwei Dosen eines Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffes (MMR-Impfstoff) erforderlich. Davon sind wir im Kanton St.Gallen trotz einer Durchimpfung von 85% bei Säuglingen und 92% bei Jugendlichen mit zwei Dosen (2009) noch ein Stück weit entfernt. Es ist davon auszugehen, dass Masernepidemien weiterhin auftreten werden – es sei denn, die Durchimpfung kann noch weiter gesteigert werden.
Impfempfehlung des Gesundheitsdepartements
Das Gesundheitsdepartement empfiehlt weiterhin die kombinierte MMR-Impfung für alle ungeschützten Personen gemäss schweizerischem Impfplan: Eine erste MMR-Impfung im Alter von 12 Monaten, gefolgt von einer zweiten Impfung im Alter von 15-24 Monaten. Eine fehlende Impfung kann in jedem Alter nachgeholt werden. Die Nachholimpfung wird allen nach 1963 geborenen Personen empfohlen, die noch nie Masern hatten.
Wie muss ich vorgehen?
Überprüfen Sie Ihren Impfstatus (Impfausweis) und denjenigen Ihrer Kinder, wenden Sie sich im Falle eines fehlenden Schutzes an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt und lassen Sie sich und Ihre Kinder rasch impfen.
Sie können sich selber und andere – besonders gefährdete Personen wie Schwangere, Immungeschwächte und Säuglinge – vor einer Ansteckung und einer Krankheit mit teilweise schweren Komplikationen schützen und leisten damit einen solidarischen Beitrag zur Gesundheit der Gemeinschaft. Wer sich nicht impfen lässt, fällt nicht nur einen persönlichen Entscheid. Er gefährdet damit auch andere Menschen. Bitte beachten Sie auch das Info-Blatt Fakten zum Thema Masernerkrankung und -impfung.
Was tun nach Kontakt mit einem Masern-Kranken?
Für alle, welche die Masern noch nicht durchgemacht haben oder noch nie oder erst 1mal gegen Masern geimpft worden sind und Kontakt zu einem Masern-Kranken hatten, gilt gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit:
- Sie sollten sich innert 72 Stunden beim Hausarzt gegen Masern impfen lassen.
- Wenn Sie im gleichen Haushalt wie der Masern-Kranke leben, sollten Sie in jedem Fall (mit und ohne Impfung innert 72 Std.) während 18 Tagen ab dem Ausbruch des Hautausschlages des Patienten zu Hause bleiben.
- Wenn Sie Kontakt zu einem Masern-Kranken ausserhalb des Haushalts hatten und sich innerhalb der 72 Stunden nicht impfen lassen, sollten Sie von Einrichtungen wie Kinderkrippe, Schule und Arbeitsort ab dem Ausbruch des Hautausschlages des Patienten während 18 Tagen zu Hause bleiben.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Masern für Kontaktpersonen
Ist mein Impfschutz noch aktuell?
Informieren Sie sich auf www.meineimpfungen.ch neues Fenster. Auf dieser Internetseite können Sie kostenlos ein gesichertes Benutzerkonto einrichten, auf dem Sie Ihr elektronisches Impfbüchlein erstellen und überprüfen können, ob Ihnen gewisse Impfungen fehlen. Auf Ihren Wunsch erhalten Sie eine Nachricht (SMS oder E-Mail), wenn eine Impfung fällig ist.
Informationen zur Masernerkrankung und -impfung
Flyer und Plakat können kostenlos bestellt werden: verkauf.zivil@bbl.admin.ch
Merkblätter
| Merkblatt Masern für Kontaktpersonen (30 kb, PDF) | 27.04.2011 | ||
| Merkblatt Masern für Ärzte (48 kb, PDF) | 27.04.2011 |
Verantwortlich für den Inhalt
Amt für Gesundheitsvorsorge
| Gesundheitsdepartement Kantons St.Gallen | |
| Adresse: | Davidstrasse 27 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 43 82 / 058 229 35 52 |
- E-Mail: info.gesundheitsvorsorge[at]sg.ch
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Kantonsärztlicher Dienst
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