Tarife stationär

Die Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für stationäre Leistungen sind zwischen den Leistungserbringern und Krankenversicherern zu vereinbaren. Kantonale Tarifverträge bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch die Kantonsregierung. Kommt zwischen den Tarifpartnern keine Einigung zustande, setzt die Kantonsregierung den Tarif fest.

 

Die zwischen den Tarifparteien für die Abgeltung stationär erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus dem nachfolgenden Dokument ersichtlich. Eine allfällige Differenz zwischen den provisorischen Arbeitstarifen und den genehmigten oder definitiv festgesetzten Tarifen ist von den Tarifpartnern auszugleichen.

 

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