Akutspitäler

Die St.Galler Spitalregionen

Unter der Bezeichnung QUADRIGA wurde in den Jahren 1999/2000 eine umfassende Spitalreform bearbeitet und abgeschlossen. Die politische Diskussion folgte im Jahr 2001 und fand im Grossratsbeschluss über die Schaffung von Spitalverbunden (sGS 320.20) und im Gesetz über die Spitalverbunde (sGS 320.2) ihren Abschluss. Nach positivem Ausgang der Volksabstimmung vom 22. September 2002 erfolgte die Umsetzung auf den 1. Januar 2003. Das Kantonsspital St.Gallen und die acht Regionalspitäler wurden in vier rechtlich verselbständigten Spitalverbunden mit neuen Führungsstrukturen zusammengefasst.

 

Mit einer Motion verlangte der Kantonsrat im Juni 2004 eine "Verbesserung der Spitalreform QUADRIGA". Die Politik sollte stärker in die Führungsstrukturen eingebunden und die Koordination zwischen den Spitalregionen sollte verbessert werden. Mit einem Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde wurden die Verwaltungsräte der vier Spitalregionen aufgehoben und ab dem 1. Januar 2006 durch einen einzigen Verwaltungsrat ersetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde das Spital Flawil von der Spitalregion Fürstenland Toggenburg in den Verbund des Kantonsspitals St.Gallen überführt.

Das Ostschweizer Kinderspital St.Gallen gehört einer Stiftung, die von den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Thurgau sowie dem Fürstentum Liechtenstein getragen wird. Im Auftrag dieser Kantone und des Fürstentums Liechtenstein erfüllt das Kinderspital Aufgaben der Grund- und Zentrumsversorgung im Bereich der Kinderheilkunde (Pädiatrie und Kinderchirurgie).

Privatkliniken

Verschiedene Privatkliniken ergänzen das Angebot der öffentlichen Spitäler und leisten damit ihren Beitrag zur Akutspitalversorgung der st.gallischen Bevölkerung.

Verantwortlich für den Inhalt

Amt für Gesundheitsversorgung

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