Gesundheitsversorgung

 

In Art. 15 lit. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 (sGS 111.1) setzt sich der Staat zum Ziel, dass die Bevölkerung zu für sie tragbaren Bedingungen eine ausreichende Gesundheitsversorgung erhält.

 

Die Regierung hat diese Zielsetzung in ihrem Leitbild Gesundheit vom 22. Mai 2002 mit dem Leitsatz 5 "Gesundheit für alle" aufgenommen und präzisiert. Mit einem differenzierten und modernen Angebot wird die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit angestrebt.

 

Das Angebot umfasst präventive, kurative, rehabilitative und palliative Leistungen unter Einbezug anerkannter Bereiche der Naturheilkunde. Sie werden durch freipraktizierende Anbieter (Ärztinnen und Ärzte, Angehörige von Berufen der Gesundheitspflege), durch Spitäler, Kliniken und Heime sowie durch Dienste der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege in partnerschaftlicher Zusammenarbeit erbracht.

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Verantwortlich für den Inhalt

Amt für Gesundheitsversorgung

  Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen
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