Heilmittel

Seit 1. Januar 2002 sind das neue Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, SR 812.21) sowie die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Gleichzeitig hat das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic seine Arbeit aufgenommen.

 

Die eidgenössischen Zuständigkeiten werden von Swissmedic und im Inspektionswesen von der Regionalen Fachstelle der Ost- und Zentralschweiz (www.heilmittelkontrolle-zh.ch) wahrgenommen. Die kantonalen Zuständigkeiten obliegen der Kantonsapotheke.

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