Betäubungsmittel

Grundlage für die Abgabe von Betäubungsmitteln ist das Eidgenössische Betäubungsmittelgesetz (SR 812.121) bzw. die Eidgenössische Betäubungsmittelverordnung (SR 812.121.1) und die Betäubungsmittelverordnung von Swissmedic (SR 812.121.2) sowie die Weisungen des BAG zur Mitnahme von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen durch kranke Personen auf Auslandreisen (BAG-Bulletin 02.10.2000). Der Kanton St.Gallen hat entsprechende Verordnungen (sGS 314.5) und Weisungen erlassen. Die Behandlung mit Methadon oder anderen legalen Betäubungsmitteln bedarf der Einzelbewilligung durch den Kantonsarzt. Für Auslandsaufenthalte erteilt in der Regel der verschreibende Arzt eine Bescheinigung. Die Stiftung Suchthilfe führt in der Stadt St.Gallen im Auftrag des Bundes und des Kantons heroingestützte Behandlungen durch. Für einzelne Personen aus dem Kanton St. Gallen steht dieses Angebot auch in den Kantonen Graubünden oder Zürich zur Verfügung.

 
 
Betäubungsmittel-Block
PDF-Datei Bestellschein für Betäubungsmittel-Block (472 kb, PDF)   27.04.2011
 
 

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