Vorschulbereich

Heilpädagogische Früherziehung

Die Heilpädagogische Früherziehung (HFE) bietet dem in seiner Entwicklung behinderten Kind gezielte Förderung und umfassende Unterstützung an. Die Beratung und Unterstützung der Eltern in ihrer besonderen Erziehungssituation gehört ebenfalls zum Auftrag. Die HFE findet familienorientiert statt. Anspruchsberechtigt sind Kinder mit Behinderung bis zum Eintritt in die

1. Klasse.

 

Abklärungsstellen:

  • Spezialärzte (Hals/Nasen/Ohren, Phoniatrie, Neurologie, Kinderärzte)
  • Kinder- und Kantonsspital, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste
  • Schulpsychologische Dienste (SPD): Bei einer Neuanmeldung im Kindergarten ist die Antragstellung durch den SPD unumgänglich.
  • Früherziehungsdienste: die Antragstellung erfolgt in der Regel nach einer ärztlichen Untersuchung

Kostengutsprache und Finanzierung:

Kanton St.Gallen, Bildungsdepartement, Amt für Volksschule, Abteilung Sonderpädagogik, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen


Logopädie im Vorschulbereich

Anspruchsberechtigt sind sprachbehinderte Kinder mit schweren Sprachgebrechen bis zum vollendeten 4. Altersjahr (Stichtag 1. August).

Eine Weiterführung der Logopädietherapie im Kindergarten wird durch die Schulbehörde vor Ort geprüft (gemäss Art. 34 Volksschulgesetz) und verfügt.

 

Abklärungsstellen:

  • Spezialärzte (Hals/Nasen/Ohren, Phoniatrie, Neurologie, Pädiatrie)
  • Kinder- und Kantonsspital
  • Schulpsychologische Dienste
  • Logopädinnen und Logopäden, die Antragstellung erfolgt in der Regel nach einer ärztlichen Untersuchung

Kostengutsprache und Finanzierung:

Kanton St.Gallen, Bildungsdepartement, Amt für Volksschule, Abteilung Sonderpädagogik, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen