
Sonderschulung
Sonderschulung
Recht auf Bildung
Jedes im Kanton wohnhafte Kind hat gemäss Volksschulgesetz neues Fenster das Recht, jene öffentliche Schule oder anerkannte Sonderschule zu besuchen, die seinen Fähigkeiten entspricht und deren Anforderungen es erfüllt.
Abklärung der besonderen Bedürfnisse
Besondere Schulungsmassnahmen setzen eine detaillierte Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD des Kantons St.Gallen neues Fenster / SPD der Stadt St.Gallen neues Fenster) voraus. Antragsberechtigt sind die Eltern, die Kindergärtnerin, die Lehrkraft, die Schulpsychologischen Dienste und die Schulärztin / der Schularzt. Der Schulrat entscheidet und verfügt.
Das Sonderschulwesen im Kanton St.Gallen
Sonderschulung bezeichnet in der Regel alle schulischen, therapeutischen und sozialpädagogischen Bemühungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Sie beinhaltet individuellen Unterricht sowie sozialpädagogische Förderung, welche die Begabungen und Schwächen der einzelnen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Ziel ist je nach Behinderung eine Rückschulung in die Volksschule, eine berufliche Eingliederung oder die Erlangung einer grösstmöglichen Selbständigkeit. Wie in den meisten Kantonen der Schweiz, werden im Kanton St.Gallen Sonderschulen für Kinder mit Behinderungen aus historischen Gründen von privaten Trägerschaften geführt. Sie unterstehen wie die öffentlichen Schulen der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörden im Sonderschulwesen sind das Bildungsdepartement und die Sonderschulkommission.
Kostenträger von Sonderschulmassnahmen sind der Kanton, die Schulgemeinde und die Eltern (Verpflegungsbeiträge).