Rechtliches Gehör

Rechtliches Gehör

Bevor eine Verfügung erlassen wird, wird den Eltern das rechtliche Gehör gewährt: Den Eltern werden in der Regel schriftlich über die geplante Verfügung informiert, alle Akten werden zur Einsicht zur Verfügung ge­stellt und den Eltern wird eine angemessene Frist gewährt.