
Rechtliches Gehör
Rechtliches Gehör
Bevor eine Verfügung erlassen wird, wird den Eltern das rechtliche Gehör gewährt: Den Eltern werden in der Regel schriftlich über die geplante Verfügung informiert, alle Akten werden zur Einsicht zur Verfügung gestellt und den Eltern wird eine angemessene Frist gewährt.