Dyskalkulie

Dyskalkulie

Fördermassnahmen dienen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Dazu gehören Lernende mit Schulschwierigkeitenund solche mit besonderen Be­gabungen. Die Fördermassnahmen umfassen einerseits Massnahmen im Rahmen des Klassen­unterrichts und unterrichtsergänzende Massnahmen zusätzlich zum Klassenunterricht. Anderer­seits können Kleinklassen für Schülerinnen und Schüler mit grösserem Förderbedarf geführt wer­den. Schülerinnen und Schüler mit intensivem oder speziellem sonderpädagogischen Förderbe­darf werden entweder in Sonderschulen oder im Rahmen des Klassenunterrichts mit zusätzlichen ambulanten Sonderschulmassnahmen gefördert.

 

Sind Fördermassnahmen angezeigt, entscheidet der Schulrat auf Antrag der Eltern, der Lehrper­son, des Schulpsychologischen Dienstes oder des Schularztes bzw. der Schulärztin über ent­sprechende Massnahmen.

 

Eine schulpsychologische Untersuchung gegen den Willen der Eltern ist nicht möglich. Möchten die Eltern keine Abklärung, entscheidet der Schulrat aufgrund der vorhandenen Unterlagen über die Art der Unterstützung.

 

Die Fördermassnahmen sind auf den Unterricht im Kindergarten und in der Schule abgestimmt. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Eltern, Klassenlehrperson, Fachlehr­kraft) wird ein individu­eller Förderplan aufgestellt. Jede Massnahme wird regelmässig auf ihre Wirkung überprüft und die Lernziele den entsprechenden Fortschritten angepasst. Es finden regelmässige Gespräche mit allen Beteiligten statt.

 

Häufigste Fördermassnahmen:

  • Schulische Heilpädagogik als integrierte Schülerinnen- und Schülerförderung
  • Legasthenietherapie / Dyskalkulietherapie
  • Logopädie
  • Deutsch für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler
  • Nachhilfeunterricht
  • Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen
  • Psychomotorik/Rhythmik