EO-Entschädigung

Erläuterungen zum Bezug von EO (Erwerbsersatzordnung)

EO- Entschädigungn gibt es bei Militärdienst, Zivilschutz- und Zivildienst und bei der Jugend und Sport Kaderbildung (Leiterkurse, Module, Expertenkurse und Zentralkurse).

 

Gemäss Art. 53 der Verordnung über den Staatsdienst (sGS 143.20) fällt die EO-Entschädigung dem Arbeitgeber zu, wenn er die Besoldung ausrichtet. Dies gilt auch für freie Zeit, Ruhetage und bezahlten Urlaub.

 

Ausnahmen: Wird der Einsatz während eines unbezahlten Urlaubs geleistet, steht die EO-Entschädigung dem Dienstleistenden zu. Ist die EO-Entschädigung höher als das Gehalt (z.B. Bei einer Teilzeitanstellung), so steht die Differenz zwischen der EO-Entschädigung und dem Gehalt dem Dienstleistenden zu.

 

Auszug aus der Sportförderungsverordnung 415.01

(Stand 25. Januar 2005)

Entschädigung für die Kaderbildung

 

1. Kaderbildung des BASPO

 

a) Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben Anspruch auf:

  • freie Unterkunft und Verpflegung
  • Gutschein für die Gratisfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Erwerbsausfallentschädigung

 

b) Die Erwerbsausfallentschädigung wird für Angebote der Kaderbildung ausgerichtet.

 

2. Kaderbildung der kantonalen Amtsstellen für J+S

 

a) Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben Anspruch auf:

  • freie Unterkunft und Verpflegung
  • Halbtax-Gutschein für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Erwerbsausfallentschädigung für Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Angeboten der Kaderbildung.

Für genaue Auskünfte wenden Sie sich bitte an die AHV-Stelle Ihrer Wohngemeinde.

 

Regelung Erwerbsersatzzahlung

KursteilnehmerErwerbsersatzzahlung
  
Erhält für Kurs bezahlten UrlaubDer Teilnehmer erhält vom Arbeitgeber den Lohn, füllt die EO-Karte (Abschnitt B) aus und muss diese dem Arbeitgeber abgeben.
Nimmt unbezahlten UrlaubDer Teilnehmer kann unter Abschnitt C seine eigene Auszahlungsadresse angeben und erhält die Erwerbsersatzzahlung direkt Er gibt die EO-Karte dem Arbeitgeber ab, damit dieser den Lohn deklarieren kann.
Kompensiert ÜberstundenDer Arbeitgeber erhält die EO-Karte vom Teilnehmer; der Erwerbsersatz steht, da der Teilnehmer während der Zeit besoldet war, dem Arbeitgeber zu.
Nimmt FerienDer Arbeitgeber erhält die EO-Karte vom Teilnehmer; der Erwerbsersatz steht, da der Teilnehmer während der Zeit besoldet war, dem Arbeitgeber zu.
Nimmt an einem Wochenendkurs teilDer Arbeitgeber erhält die EO-Karte vom Teilnehmer; der Erwerbsersatz steht, da der Teilnehmer während der Zeit besoldet war, dem Arbeitgeber zu.
ist Student, Studentin, Hausfrau / HausmannDer Teilnehmer sendet die EO-Karte an die kantonale Ausgleichskass bzw. ihre Zweigstelle am Domizil der Lehranstalt. Der Teilnehmer gibt unter Abschnitt C seine eigene Auszahlungsadresse an und erhält die Erwerbsersatzzahlung direkt
Ist TeilzeitangestellterDer Teilnehmer hat einen Teil (für denjenigen Teil, für den er nicht bezahlt ist) als Direktauszahlung zugute.