
Berufsfachschulen
Obligatorischer Unterricht
Die Berufsfachschule ergänzt die Ausbildung im Lehrbetrieb durch berufskundlichen Unterricht sowie durch Allgemeinbildung und Sport.
- Der berufskundliche Unterricht legt die unverzichtbare theoretische Basis für das erfolgreiche Bestehen im Berufsalltag. Die Lerninhalte sind in der Bildungsverordnung je Beruf neues Fenster und im dazugehörenden Bildungsplan festgelegt.
- Allgemeinbildung und Sport tragen dazu bei, dass sich die Lernenden zu selbständigen und handlungsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Die Lerninhalte sind im Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: Eidgenössischer Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildungeidgenössischen Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung neues Fenster bzw. für den Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: Rahmenlehrplan für den Sportunterricht an BerufsschulenSportunterricht an Berufschulen neues Fenster festgelegt.
Schulort / Flexible Berufsschulzuweisung
Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: http://www.gallex.ch/gallex/2/fs231.1.htmlArt. 10 und 11 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung vom 23. September 2007 (sGS 231.1) neues Fenster regeln die Zuweisung der Lernenden an eine Berufsfachschule. Die Zuweisung an die Berufsfachschule erfolgt aufgrund des Standorts des Lehrbetriebs. Falls der Unterricht im Kanton nicht angeboten wird, werden die Lernenden an eine Berufsfachschule in einem anderen Kanton zugewiesen.
Bei Lehrbetriebsverbunden erfolgt die Zuweisung an die Berufsfachschule aufgrund des Wohnorts der/des Lernenden.
Betreffend die flexible Berufsschulzuweisung verweisen wir auf das Informationsbulletin "Infos aus der Berufsbildung Mai 1/10", dass Sie unter Downloads auf dieser Seite finden.
Auch bei der Externer Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: http://www.sg.ch/home/bildung/Berufsbildung/jugendliche___lernende/berufsmaturitaet.htmlBerufsmaturität neues Fenster nach der Lehre (BM 2) kann eine Berufsfachschulzuweisung erfolgen.
Weitere Informationen betreffend die Zuteilung der Lernenden an die Berufsfachschulen erhalten Sie unter Downloads auf dieser Seite.
Amt für Berufsbildung, Abteilung Berufsfachschulen
| Sekretariat: | Monica Fontana |
|---|---|
| Adresse: | Davidstrasse 31 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 20 47 / 058 229 46 01 |
Christian Brunner, Leiter Abteilung Berufsfachschulen
| Kantonale Berufsfachschulen: | Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen |
|---|---|
| Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen | |
| Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen | |
| Telefon/Fax: | 058 229 38 52 |
Markus Stadler, Berufsfachschulberater
| Kantonale Berufsfachschulen: | Berufs- und Weiterbildungszentrum Uzwil-Flawil |
|---|---|
| Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil | |
| Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal | |
| Telefon/Fax: | 058 229 22 56 |
Hans-Peter Steiner, Berufsfachschulberater
| Kantonale Berufsfachschulen: | Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil |
|---|---|
| Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg | |
| Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs / Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland | |
| Telefon/Fax: | 058 229 38 78 |