
Lehrbetriebe / überbetriebliche Kurse / Berufsfachschulen
Drei Lernorte
Die berufliche Grundbildung (Berufslehre) findet an drei Lernorten statt:
- im Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb ist der Kern der beruflichen Grundbildung. Er stellt den Ausbildungsplatz zur Verfügung, wählt die Lernenden aus und schliesst mit ihnen einen Lehrvertrag ab. Die Lernenden werden in den Arbeitsprozess einbezogen und lernen den Beruf unter Anleitung des Berufsbildners oder der Berufsbildnerin anhand von realen Aufgaben. Die Lehrbetriebe bedürfen einer Bewilligung des Amtes für Berufsbildung.
- im überbetrieblichen Kurs (üK)
Grundlegende Fertigkeiten erwerben die Lernenden in den überbetrieblichen Kursen (üK). Diese werden von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) angeboten und dauern je nach Beruf einige Tage oder mehrere Wochen.
- in der Berufsfachschule
An der Berufsfachschule wird berufskundliches und allgemeines Wissen erarbeitet. Der Unterricht ergänzt die betriebliche Bildung und legt den Grundstein für lebenslanges Lernen.
Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung
- Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Die zweijährige berufliche Grundbildung (Lehre) führt zum Eidgenössischen
Berufsattest (EBA). Sie richtet sich an vorwiegend praktisch begabte Jugendliche.
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Die zwei- und dreijährigen beruflichen Grundbildungen (Lehren) führen zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Sie öffnen den Zugang zur
Höheren Berufsbildung.
- Berufsmaturität (BM)
Parallel zu einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung (BM I) oder im Anschluss daran (BM II) kann die Berufsmaturität erworben werden. Sie öffnet den Zugang an Fachhochschulen.