Zweitausbildung / Zusatzlehre

Wer bereits eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat und eine Zweitausbildung absolviert, kann

  • die Lehrzeit verkürzen;
  • von einzelnen Fächern dispensiert werden.

Verkürzung der Lehre und Dispensationen sind abhängig vom bereits erlernten Beruf und vom Beruf der Zusatzlehre. Die Lehraufsicht entscheidet aufgrund der Vorbildung über den Umfang der Verkürzung und über allfällige Dispensationen.

Kontakt

Amt für Berufsbildung: Abteilung Lehraufsicht
Adresse: Davidstrasse 31
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 38 76 / 058 229 46 01