
Zweitausbildung / Zusatzlehre
Wer bereits eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat und eine Zweitausbildung absolviert, kann
- die Lehrzeit verkürzen;
- von einzelnen Fächern dispensiert werden.
Verkürzung der Lehre und Dispensationen sind abhängig vom bereits erlernten Beruf und vom Beruf der Zusatzlehre. Die Lehraufsicht entscheidet aufgrund der Vorbildung über den Umfang der Verkürzung und über allfällige Dispensationen.
Kontakt
| Amt für Berufsbildung: | Abteilung Lehraufsicht |
|---|---|
| Adresse: | Davidstrasse 31 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 38 76 / 058 229 46 01 |