
Vorgehen
Die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren erfordert eine genaue Planung
und viel Durchhaltewille.
Ein Gespräch mit uns oder mit Fachpersonen der Berufs- und Laufbahnberatungen verschafft Klarheit,
ob die geforderten Voraussetzungen erfüllt werden.
Mindestanforderungen zum Erreichen des Berufsabschlusses sind in der Verordnung
über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufes ersichtlich.
Kenntnisse der schulischen Bildung
Die Kenntisse der schulischen Bildung können auf 3 Arten erarbeitet werden:
- An der entsprechenden Berufsfachschule Teile des Unterrichts für Lernende besuchen.
Die Unterrichtsplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule. - Spezielle Kurse von Schulen und Verbänden besuchen.
- Selbständig erarbeiten. In diesem Falle ist absolute Selbstdisziplin Voraussetzung.
Ohne Berufsfachschulbesuch fehlen Kontroll- sowie Vergleichsmöglichkeiten
zu den tatsächlichen Prüfungsanforderungen. Lehrmittel können in Berufsfachschulen,
Bibliotheken, bei Verbänden usw. erworben werden.
Kenntnisse in der beruflichen Praxis
Folgende Fragen müssen geklärt werden:
- Wie stellt sich der Betrieb zu Ihrem angestrebten Berufsabschluss?
- Bietet der Betrieb die Möglichkeit, Ihnen fehlende berufliche Kenntnisse und
Fertigkeiten zu vermitteln? - Besteht die Möglichkeit, auch andere Arbeitsplätze im Betrieb kennenzulernen?
- Ist ein Freistellen für den Besuch des Unterrichtes an der Berufsfachschule
oder für Kursbesuche möglich? - Wird fehlende Arbeitszeit am Lohn abgezogen oder muss sie nachgeholt werden?
Zeitaufwand
Der wöchentliche Zeitaufwand für Kurse und selbständige Vorbereitung sind zu klären.