
Voraussetzungen
Die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren erfordert in der Regel eine mehrjährige zusätzliche Leistungsbereitschaft.
- Kenntnisse in der beruflichen Praxis
Bis zum gewünschten Prüfungstermin müssen Sie eine mindestens fünfjährige,
berufliche Erfahrung nachweisen. Details sind in den jeweiligen Verordnungen über
die berufliche Grundbildung geregelt.
Liegt bereits ein Berufsabschluss vor, so wird dies bei der Berechnung der
geforderten Berufspraxis angemessen berücksichtigt. Über Dispensationen von
einzelnen Fächern entscheidet das Amt für Berufsbildung.
- Kenntnisse der schulischen Bildung
Sie müssen die Leistungsziele der schulischen Bildung kennen und erfüllen.
Grundlage bildet die Verordnung über die berufliche Grundbildung des entsprechenden Berufs.
Dabei sind gute Deutschkenntnisse notwendig, da der Unterricht an den
Berufsfachschulen und an Vorbereitungskursen sowie die Abschlussprüfung in
allen Berufen in deutscher Sprache erfolgt.
Für fremdsprachige Absolventinnen und Absolventen gibt es spezielle Deutschkurse,
die von verschiedenen Organisationen angeboten werden.
Verschiedene Berufe, vor allem kaufmännische, verlangen zusätzlich Kenntnisse in
mindestens einer Fremdsprache.