
Berufsabschluss nachholen / Nachholbildung
Die Nachholbildung bezeichnet Bildungswege, die Erwachsene
zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss der Berufsbildung führen.
Im Bereich der Berufsbildung bestehen folgende Möglichkeiten:
- Zweitausbildung / Zusatzlehre
In einer Zweitausbildung oder Zusatzlehre wird eine zweite berufliche Grundbildung
abgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, einen Lehrvertrag abzuschliessen.
Je nach bereits vorhandenem Berufsabschluss kann die Lehrzeit verkürzt und/oder
man kann von einzelnen Fächern dispensiert werden.
- Lehrabschluss ohne Lehrvertrag
Art. 32 der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung neues Fensterschafft die Möglichkeit, einen
Lehrabschluss ohne Lehrvertrag zu erlangen. Vorausgesetzt werden fünf Jahre
Berufserfahrung, davon ein Teil im entsprechenden Beruf. Die Kandidatinnen und
Kandidaten bereiten sich allein, in speziellen Kursen oder in einer Klasse mit
Lernenden auf die Lehrabschlussprüfung vor.
- Klarheit über eigene Fähigkeiten erlangen neues Fenster
Der Kanton bietet das Verfahren Kompetenzenbilanz neues Fenster an. Es ermöglicht den
Teilnehmenden, sich über die vorhanden beruflichen Fähigkeiten klar zu werden.
Die Teilnehmenden erarbeiten zusammen mit Personalberaterinnen und -beratern
ihr persönliches Portfolio mit Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese werden
anschliessend in der Praxis überprüft und durch das Amt für Berufsbildung anerkannt.
Auf dieser Grundlage ist die individuelle Vorbereitung auf einen Berufsabschluss möglich.